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Ihringen

Am südlichsten Zipfel des Kaiserstuhls, einem etwa 100 Quadratkilometer großen lößbedeckten Vulkangebirge in der oberrheinischen Tiefebene, zwischen Schwarzwald und Vogesen, liegt Ihringen mit Wasenweiler in der sonnenreichsten Landschaft Deutschlands. Die Winzergemeinde liegt am südlichsten Zipfel des Kaiserstuhls im Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald.

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Ihringen ist darüber hinaus der wärmste Ort Deutschlands, gemessen an den durchschnittlichen Jahrestemperaturen und bekannter Weinort mit ca. 600 ha Rebfläche. Das warme Klima und der fruchtbare Lößboden waren die Voraussetzungen dafür, dass der Weinbau schon sehr früh zum Haupterwerbszweig der Ihringer Bevölkerung wurde.

Bereits im Jahre 962 war Ihringen eine stattliche Rebgemeinde. Aus diesem Jahre datiert auch die erste urkundliche Erwähnung Ihringens, in der von “Uringa” die Rede ist.

Aufgrund der Nähe zur französischen Grenze sowie der strategisch wichtigen Lage am Rhein wurde auch Ihringen im Laufe der Jahrhunderte mehrfach in kriegerische Auseinandersetzungen hineingezogen.

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Nach der Beruhigung der Ereignisse Anfang des 19. Jahrhunderts und dem Anschluss an die Markgrafschaft Baden-Durlach entwickelte sich die Gemeinde Ihringen zu einem blühenden Gemeinwesen. Wie in allen anderen Gemeinden des Kaiserstuhls stellt der Weinbau auch in Ihringen die Haupterwerbsquelle dar.

Zur Erhöhung des Weinabsatzes und zur Vermeidung von Notlagen wird im Jahre 1924 die Ihringer Winzergenossenschaft gegründet.

Salomonisches Urteil zu Ihringen – Eselschronik. Es haben ums Jahr 1500 die Bauern zu Ihringen ein so närrisches Urteil gegeben, als einem Müller daselbst ein Esel in einen Weingarten entlaufen war und Trauben gefressen hatte. Darüber ging vom Inhaber des Weingartens Ladung vor Gericht; Red´und Antwort ist gehört worden. Da haben die Richter daselbst zu Recht erkannt, wofern der Esel im Weingarten niedergesessen und den Schaden gethan habe, und das genugsam bewiesen werden mag, soll der Müller nach Erkenntnis für ihn büßen; wofern aber der Esel nit niedergesessen, sondern allein passando, im Vorbeigehen , die Trauben versucht habe, soll es für ein Ehrtrinkle geachtet werden. Also ist der Kläger mit der Nachforschung bemüht, weil er gründlich nit beweisen kann, ob der Esel gesessen oder gelegen, oder wie er Trauben gefressen.

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